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AGB

1. GELTUNGSBEREICH:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGBs") gelten für die Geschäftsbeziehung (freie Trauung) zwischen Freiberger Stephanie als Auftragnehmerin (im Folgenden auch „AN“) und dem/den Auftraggeber(n) (im Folgenden auch „AG“ genannt) und dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Auch bei Durchführung des Auftrags durch eine Ersatzrednerin/ einen Ersatzredner gelten ebenso die gegenständlichen AGBs. Jedem Vertrag liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit der schriftlichen Auftragserteilung (Unterschrift) bestätigt der AN die AGBs gelesen, verstanden und als gültig akzeptiert zu haben. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag, sowie nachträgliche Änderungen der beauftragen Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien und werden wie dort vereinbart (und unterzeichnet) zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Vertrag wird für die Dauer der einmaligen Erfüllung (Hochzeitstag) geschlossen. Geschäftsbedingungen des AN gelten nur, wenn sie vom AG ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. LEISTUNGGEGENSTAND

Der Inhalt des gegenständlichen Vertrages bezieht sich auf die Abhaltung einer freien Rede zu einem definierten Termin (Uhrzeit, Tag) und für eine bestimmte Dauer (Max. 2 Stunden). Ein Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht. Die AG beauftragen die AN ausschließlich mit den in den persönlichen Vertragsunterlagen schriftlich festgelegten Leistungen. Inkludierte Leistungen sind (außer im individuellen Vertrag anders vereinbart):  
 
• Kennenlerngespräch online oder live    
• Zusendung und Auswertung eines Fragebogens    
• Gemeinsames Traugespräch zur Planung der freien Trauung inkl. Zeremonie (Dauer 1,5-3 Stunden). Die Fahrtkosten bis 15 km vom Unternehmenssitz der AN sind in der Pauschale mitinbegriffen    
• Textliche Erstellung der freien Rede  
• Durchführung der freien Reden am Hochzeitstag (Fahrtkosten sind nicht in der Pauschale enthalten)    
• Trauurkunde auf Wunsch

In der Pauschale nicht enthalten sind: Materialien für die Zeremonie, Besichtigung der Location, technische Ausrüstung, Mautgebühren, Bergbahnfahrten, sonstige Anreisekosten oder Übernachtungen.

3. TERMINRESERVIERUNG UND BUCHUNG

Nach der Kontaktaufnahme durch den zukünftigen AG findet ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch (und die Übermittlung eines Angebots) statt. Der Vertrag mit der Beschreibung aller Leistungen kommt durch die Unterzeichnung dessen zustande. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Mail. Der Wunschtermin für die freie Trauung kann nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung reserviert werden.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & FRISTEN

Sind als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

40% der vertraglich vereinbarten Summe sind als Anzahlung bis spätestens7 Tage nach Vertragsunterzeichnung auf das Konto der AN zu überweisen. Damit ist der Termin reserviert. Sollte die Anzahlung nicht im angegebenen Zeitraum beim AN eingehen, kann dieser vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderwärtig vergeben. Die verbleibenden 60% sind spätestens 14 Tage nach Durchführung der freien Trauung zu begleichen. Die Fahrtkosten für das Traugespräch (erst ab 15km) und die An- und Abreise zum Hochzeitsort werden mit 0,7 €/km verrechnet. Ab einer Gesamtstrecke von 250km erhöht sich das Kilometergeld auf 1€/km. Mautgebühren, Bergbahnfahrten, Flugkosten und Übernachtungen sind ebenfalls extra zu bezahlen.  
Für kurzfristig in Auftrag gegebene Trauungen (ab 8 Wochen vor der Hochzeit) wird ein Zuschlag in Höhe von € 200,00 verrechnet. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 4%p.a. sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt.

5. STORNO

Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Bis 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung können sowohl AG als auch AN ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits überwiesene Anzahlungen werden ohne Abzug rücküberwiesen.

5.1 Rücktritt durch den Auftraggeber

Bei einem Rücktritt des AG ab dem 15. Tag nach Vertragsunterzeichnung wird die Anzahlung vom AN einbehalten. Bei einem Rücktritt bis zu 2 Wochen nach dem Traugespräch sind 60% der vereinbarten Vertragssumme (und die angefallenen Fahrtkosten) fällig. Bei einem Rücktritt ab dem 15. Tag nach dem Traugespräch bis zu 2 Monate vor der Hochzeit sind 85% der vereinbarten Vertragssumme (und die angefallenen Fahrtkosten) fällig. Bei einem Rücktritt ab 2 Monate vor der Hochzeit ist das gesamte lt. Vertrag vereinbarte Honorar (abzüglich der Fahrtkosten für die geplante An- und Abreise am Hochzeitstag) zu bezahlen. Eine gewünschte Terminverschiebung der Hochzeit bei gleichbleibenden Konditionen kann vom AN nicht garantiert werden. Sollte der neu ausgewählte Termin beim AN nicht möglich sein gelten die oben erwähnten Rücktrittsbestimmungen. Wenn AG und AN dem neuen Termin beidseitig zustimmen, bleiben die Vertragsbedingungen aufrecht.

5.2 Rücktrittdurch den Auftragnehmer

Bei nicht erfolgter oder nicht fristgerechter Anzahlung kann der AN vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden nicht rückerstattet. Kann der AN aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, wichtigen persönlichen Gründen (Todesfall in der Familie, Geburt etc.) oder Geschäftsauflösung die freie Trauung nicht durchführen, wird er versuchen einen Ersatzredner zu finden – darauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Wenn der AN einen Ersatzredner stellen kann (der die fertig erstellte Rede am Hochzeitstags abhält) behalten alle vertraglichen Regelungen und die AGBs ihre Gültigkeit. Das vereinbarte Honorar ist in diesem Fall zur Gänze an den AN zu überweisen, der die Vergütung an den Ersatzredner weiterleitet. Sofern der AN keinen Ersatzredner stellen kann, werden die bereits bezahlten Honorare zurückerstattet. Die AG verzichten ausdrücklich auf etwaige Schadensersatzforderungen. Für eine unvorhergesehene Verspätung des AN (z.B. Naturkatastrophen, Autopanne, Stau, Schneefall…) kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Wird bei Ausfall des AN innerhalb von 6 Wochen vor dem Hochzeitstermin nur das Redemanuskript gewünscht, werden hierfür 65 % des vertraglich vereinbarten Honorars berechnet. Bei kurzfristigerem Ausfall kann das Redemanuskript auf Wunsch für 35% der Vertragssumme an den AG überlassen werden.

6 EWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ & HAFTUNG

Der AN führt die Leistungen nach den AGBs und dem Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen aus. Gewährleistungsansprüche sind sowohl dann ausgeschlossen, wenn gegen Pläne oder Anweisungen verstoßen wurde, wenn der AN vom Vertrag zurücktritt aber auch bei fehlerhafter Vertragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der AG zurückzuführen sind. Für Schäden haftet der AN nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie, die an der Trauung beteiligt sind, übernimmt der AN keinerlei Verantwortung oder Haftung.

7 VORRAUSSETZUNGEN FÜR DIE FREIE TRAUUNG

Die AN setzt die persönlichen Wünsche des AG, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.

Die AG verpflichten sich den per Mail zugeschickten Fragebogen (der als Grundlage für das Traugespräch, die Planung der Zeremonie und den Inhalt der Rede dient) ausführlich zu beantworten und bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Traugespräch-Termin per Mail an den AN zu schicken. Das gemeinsame Traugespräch (inkl. persönlicher Informationen und Wünsche bzgl. Der Rede) ist ebenfalls Voraussetzung für die Auftragserfüllung. Für die technischen Voraussetzungen (z.B. Stromanschluss, Mikrofon, Lautsprecher…) zum Abhalten der Rede am Hochzeitstags hat der AG selbst zu sorgen. Auch die Musik (egal ob live oder über ein Abspielgerät) organisiert und stellt der AG selbst.

Der AN ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen (z.B.
Regen usw.) zu schützen. Mitgebrachte Technik muss ebenfalls entsprechend vor
Witterungseinflüssen geschützt werden (direkte Sonneneinstrahlung, Regen, etc.). Bei Fehlen dieser Voraussetzungen kann die AN eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem AG in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der AG.

8. FOTO UND VIDEORECHTE

Der AG verpflichtet sich dem AN mindestens 5 Fotos der freien Trauung zur Verfügung zu stellen, die dieser dann auf seiner Homepage (www.soulhome.at) und seinem Instagram-Kanal (@soulhome_steffi) zu Werbungszwecken verwenden darf.

Der AG räumt dem AN unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch den AN oder einen ihrer Assistenten fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Darüber hinaus ist der AN auch zur kommerziellen Nutzung aller vom AG zur Verfügung gestellten Fotos, Videos und Tonaufnahmen sowie aller durch den AN erstellen Fotos, Videos und Tonaufnahmen in Printmedien, im Internet, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien befugt. Dies gilt zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke, Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschieren und/oder Montagen. Die AN ist berechtigt, den Namen des Kunden auf ihrer Homepage und Publikationen als Referenz zu nennen.

9. URHEBERRECHT

Die Inhalte der Trauungszeremonie unterliegen ausschließlich dem AN. Zeremonieinhalte auf Tonträgern oder Videoaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke der AG genutzt werden. Eine Veröffentlichung im Internet oder anderen Medien, Verfremdung oder kommerzielle Nutzung bedarf einer vorherigen Absprache mit dem AN.Der an die AN erteilte Auftrag ist u.a. ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist u.a. die Erstellung und der Vortrag der Hochzeitsrede. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen der AN zu. Sämtliche Arbeiten der AN, wie Entwürfe oder die fertig erstelle Rede sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.Die entgeltliche Weitergabe der Hochzeitsrede ist nur durch gesonderte im Auftrag angeführte Vereinbarung bzw. nur durch schriftliche Zustimmung gestattet. Der AG erteilt der Veröffentlichung zu Werbezwecken seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der AG ist verpflichtet die fotografierten Personen, bzw. jene Personen die die Hochzeit besuchen über den Umstand zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. 

10. DSGVO

Mit Unterfertigung der Vereinbarung und der AGBs willigt der Auftraggeber ein, dass seine Daten vom AN an beauftragte Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Diese Daten können folgende Informationen beinhalten: Hochzeitsdatum, Namen der AG, E-Mailadressen und Telefonnummern der AG Veranstaltungsort, Details des Eventablaufs und Lieferanteninformationen. Weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO entnehmen sind auf www.soulhome.at unter DSGVO zu finden.

11. GERICHTSSTAND

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichische Recht. Für Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz der AN vereinbart.

12. SALVATORISCHE KLASUEL

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die durch die Unwirksamkeit entfallende Bestimmung ist erforderlichenfalls durch eine sinngemäße, neue Bestimmung zu ersetzen.

13. Änderung der AGBs

Die AN ist berechtigt, diese AGBs einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung werden die Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen durch die AN ehestmöglich informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn die Kunden nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der AN gegenüber in Schriftform widersprechen. Ehestmöglich informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn die AG nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der AN gegenüber in Schriftform widersprechen.